AGB

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen: Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten die Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Zu anderen Bedingungen als den AGB und den von der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben die AGB der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H auch dann maßgebend, wenn die Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H auf Grund einer Bestellung, welcher anders lautende Bedingungen des Besteller zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert.

  1. Bestellung
    Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
  2. Preise
    Alle von der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Zuschläge, Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren sind alle über die Grundpreise (Grundnettopreise bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehend gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.
  3. Versand
    Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes der Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H überlassen. Die Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H ist berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Die Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers geliefert. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen erbracht werden, so z. B. die Anlieferung und Aufstellung durch die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen die die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  4. Rücksendungen
    Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H nicht verpflichtet ist, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
    Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige Manipulationsgebühr, mindestens jedoch € 3,63 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.
    Für Rücksendungen, zu denen die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H keine Veranlassung gegeben hat, kann die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H ein Lagergeld von 0,25 ‰ (Promille) vom Fakturabetrag pro Tag verrechnen.
  5. Zahlung

5.1. Zahlungsziel und Verzugszinsen
Die Rechnungen der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H sind bei Bestellungseingang netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen bei Unternehmen in der Höhe von 9,2% (§456 UGB), bei Konsumenten 4% pa (§ 1000 ABGB ) verrechnet.

5.2. Geld- und Warenannahme
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H in Empfang zu nehmen. Hierzu muss eine ausdrückliche Inkassovollmacht bzw. Berechtigung vorliegen. Wer dennoch Schecks, Gelder o. ä. an Nichtberechtigte aushändigt, tut das, auch wenn es von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H weist ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über evtl. nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.

  1. Mängel und Gewährleistung

6.1. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche der Verkäuferin bekannt zu geben.

6.2. Geltungsumfang und Zeitraum
Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware und ist nach diesem Zeitraum auf jegliche sonstige Ansprüche etwa auf Schadenersatz ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Manipulationen und unsachgemäßer Verwendung.

6.3. Besserung
Die Verkäuferin leistet bei Auftreten eines Mangels nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der fehlerhaften Sache oder Zurücknahme derselben gegen Refundierung des Kaufpreises.

6.4. Ort der Besserung
Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der Verkäuferin in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. Erfolgt die Mängelbehebung in den Geschäftsräumen der Verkäuferin, hat der Käufer die Ware über entsprechende Aufforderung seitens der Verkäuferin ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an die Letztere zurückstellen.

6.5. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Verkäuferin bei Eintritt eines Mangels ist für welche Ansprüche immer der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer (Kunden) im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens der Verkäuferin entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.
Beispiel: Eine aufgehängte Lichterkette fällt wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Produktions- oder Materialfehlers teilweise aus. Die Kosten für die Demontage und Wiederanbringung des vom Mangel betroffenen Teiles der Lichterkette können gegenüber der Verkäuferin nicht geltend gemacht werden. Deren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind durch Ersatzlieferung der vom Mangel betroffenen Teile der Ware oder Refundierung des anteiligen Kaufpreises jedenfalls zur Gänze erfüllt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.6. Verfall der Gewährleistung
Die Verkäuferin ist von jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzpflicht jedenfalls befreit, wenn an den gelieferten Produkten mit Ausnahme der sach- und fachgerechten Montage  Äderungen, Bearbeitungen oder ähnliches durch den Käufer (Kunden) oder Dritten vorgenommen werden, ebenso haftet sie nicht für Mängel, die durch den Einfluss außergewöhnlicher äußerer Verhältnisse oder Nachverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind.

6.7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung der Verkäuferin erlischt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen (wie etwa für Aufwendungen im Zuge einer Mängelbehebung nach den vorher dargestellten Punkten) nicht ohnehin ausgeschlossen ist.

6.8. Gebrauchte Produkte
Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen.

6.9. Einhaltung einschlägiger Vorschriften
Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb des Produktes eingehalten werden.

6.10. LED
Farbabweichungen sind möglich

  1. Beschädigungen auf dem Transportweg
    Jede Beschädigung ist unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich bekanntzugeben. Schadenersatzansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden. Soweit die Beförderung von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H selbst durchgeführt wird, gelten die Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen, insbesondere § 51 ff als vereinbart.
  2. Sonderanfertigungen
    Übernimmt die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen ihres Bestellers, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H vom Besteller diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
  3. Eigentumsvorbehalt
    10.1. Vollständige Bezahlung
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihr zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.

9.2. Weitergabe an Dritte
Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich daher den in solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H abzuführen.

9.3. Meldepflicht bei Pfändung oder Beschlagnahmung
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und Unterstützungen zu erteilen.

9.4. Vermischung und Verarbeitung
Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H auch bei Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware aufrecht erhalten bleibt.

9.5. Zurückhaltung von Waren
Die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und / oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern. In diesem Fall ist der Besteller nur dann zur Zurückhaltung der Ware berechtigt, wenn dieses Recht von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

  1. Liefertermin

10.1. Einhaltung von Lieferterminen
Die von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefertermine gelten nur annähernd und können somit überschritten werden. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen voraus. Sofern diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind, wird die Frist entsprechend verlängert. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung beginnt die in der ursprünglichen Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit von neuem.

10.2. Berechtigter Rücktritt
Sollte eine rechtzeitige Lieferung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber gegenüber der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H kein Schadenersatzanspruch zu.

10.3. Aufhebung von Lieferverbindlichkeiten
Soweit dem Begehren der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird, oder die erteilte Auskunft nicht befriedigt oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen lässt, ist die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H berechtigt, ihre Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben. Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, ist die FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4. Abs 3. in Rechnung zu stellen. Der Anspruch der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.

  1. Höhere Gewalt
    Wird der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa bei Nichtleistung ihres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch bezüglich Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.
  2. Irrtum
    Eine Anfechtung eines von der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H angenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
  3. Pfandrecht
    Zur Sicherung der gesamten bei der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H aushaftenden Schuld räumt der Auftraggeber dieser ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in deren Gewahrsam übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.
  4. Ausschluss der Aufrechnung
    Gegen Forderungen der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H ausgeschlossen.
  5. Urheberschutz

15.1. Geistiges Eigentum
Die Gestaltung von Produkten der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H ist teilweise musterrechtlich geschützt, die Darstellung der Produkte in Katalogen und Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen sind geistiges Eigentum der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. Alle vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht anderweitig
verwendet werden oder ohne schriftliche Zustimmung der FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.

15.2. Kunden- und Produktreferenz
Die Firma STARLINE LICHTDEKORATIONEN Handelsgesellschaft m.b.H Handels GmbH ist unbefristet und unwiderruflich berechtigt, den Kunden sowie Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben sowie Fotos von Lichtinstallationen des Kunden mit deren Produkten für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.

  1. Teilnichtigkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  2. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

17.1. Anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

17.2. Erfüllungsort
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von FIRMA STARLINE LICHTDEKORATIONEN HANDELSGESELLSCHAFT m.b.H.

17.3. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.

  1. Allgemeines
    Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.